Beratung für Betroffene

ABKLÄRUNG

Individuelle Begleitung und Unterstützung
Im Rahmen der ambulanten Abklärung erhalten Betroffene individuelle Unterstützung und Begleitung, durch MitarbeiterInnen des Beratungs- § Betreuungsteams. Unsere BeraterInnen sind in ganz Österreich für Betroffene unterwegs. Gespräche können in Krankenhäusern, Justizanstalten, Einrichtungen der Sozialen Arbeit, in den Beratungszentren des Vereins Grüner Kreis und überall dort stattfinden, wo sich Hilfesuchende aufhalten.

Unser Angebot richtet sich an

  • Menschen mit substanzgebundenen Suchterkrankungen (legal und illegal)
  • Menschen mit nicht substanzgebundenen Suchterkrankungen (z.B. pathologisches Glücksspiel)
  • suchtkranke Erwachsene und Jugendliche
  • ältere Suchtkranke
  • suchtkranke Eltern und Mütter mit ihren Kindern
  • Menschen mit komorbiden Erkrankungen
  • KlientInnen aus Wien, die einen körperlichen Teil- oder Vollentzug absolvieren möchten
  • KlientInnen aus Wien, die eine Alkoholrehabilitation absolvieren möchten
  • Menschen mit einer richterlichen Weisung (§35 und § 39 SMG, § 50/51 StGB, § 173 StPO, § 179 StVG)
  • Angehörige


Anamnese und Behandlungsmodell
Hier werden der Gesundheitszustand und die derzeitigen Lebensumstände in Form einer Anamnese (psychische, psychiatrische, somatische, soziale Problematik, schulische und berufliche Ausbildung, etc.) erfasst. Die Therapiemotivation und die Kostenübernahme werden abgeklärt und das jeweils passende Behandlungsmodell (z. B. ambulante Therapie, stationäre Kurz- oder Langzeittherapie, Substitutionstherapie etc.) ermittelt. Teil- oder Vollentzüge, Alkoholrehabilitation werden (derzeit nur für Wiener KlientInnen) durchgeführt oder Entzugsplätze vermittelt.

Ziel
Ziel ist das gemeinsame Erstellen eines individuellen Maßnahmen- und Behandlungsplans und die Begleitung bei der Einleitung der notwendigen Schritte. Das geeignete Behandlungsangebot wird entsprechend den individuellen Bedürfnissen und den vorliegenden Problemen ausgewählt.

VORBEREITUNG

Im Mittelpunkt stehen die Vorbereitung auf einen stationären Aufenthalt bzw. auf das Leben in der Therapeutischen Gemeinschaft und die Unterstützung bei der Regelung der dazu notwendigen Schritte.

Betroffene aus Wien
Für KlientInnen mit Hauptwohnsitz in Wien erfolgt die ambulante Vorbereitung durch die MitarbeiterInnen des multiprofessionellen Teams im ambulanten Beratungs- und Betreuungszentrum Wien.

Betroffene aus den Bundesländern
KlientInnen aus den Bundesländern bzw. JustizklientInnen werden durch die MitarbeiterInnen des multiprofessionellen Beratungsteams in den ambulanten Beratungs- und Betreuungszentren Wien, Linz, Graz, Klagenfurt und Wiener Neustadt betreut.

Vorbereitung
Betroffene werden in regelmäßig stattfindenden Gesprächen auf die jeweilige stationäre Behandlungsform vorbereitet. Es werden allgemeinmedizinische und psychiatrische Abklärungen durchgeführt und die Dosierungen allfälliger Substitutionsmittel oder anderer Medikamente besprochen. SozialarbeiterInnen helfen bei der Regelung persönlicher Angelegenheiten (Wohnsituation, Amtswege, Haustiere, Postnachsendungen, Krankenversicherung etc.). KlientInnen mit Hauptwohnsitz in Wien werden in dieser Phase auch klinisch-gesundheitspsychologisch bzw. psychotherapeutisch betreut.
Nach Zusage der Kostenübernahme und nach Abschluss der ambulanten Vorbereitung können KlientInnen stationär aufgenommen werden.

Aufnahme
Ein körperlicher Vollentzug muss vor der Aufnahme ambulant oder stationär erfolgt sein. Es besteht die Möglichkeit eines stationären körperlichen Teil- oder Vollentzugs bzw. einer Alkoholrehabilitation (derzeit nur für Wiener KlientInnen) im Sonderkrankenanstalt Marienhof oder die Möglichkeit, in einer abstinenzorientierten stationären Einrichtung aufgenommen zu werden. Nach erfolgtem Teilentzug ist es auch möglich, in ein substitutionsgestütztes stationäres Setting aufgenommen zu werden. Auch hier ist in weiterer Folge eine Substitutionsreduktion möglich.

Ausschlusskriterien
Ausschlusskriterien sind akute Suizidalität und komplexere Fälle, die aufgrund ihrer psychiatrischen Erkrankung bzw. somatischen Beschwerden vorerst die Behandlung/Rehabilitation in einem Schwerpunktkrankenhaus notwendig machen.

 

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